( http://www.who.int/medicines/library/qsm/915-en.pdf ) - Übersetzung von Oliver Walter hat geschrieben:
Substanzabhängigkeit und Entzugssyndrom
Die einfachste Definition von Substanzabhängigkeit ist "ein Zustand, in dem eine wiederholte Einnahme der Substanz nötig wird, um Wohlbefinden zu erlangen oder schlechtes Befinden zu vermeiden". Dies stimmt mit der öffentlichen Meinung und der etwas ausgefeilteren Definition des ECDD überein. Das ICD-10 (2) betont den Verlust der Kontrolle über die Einnahme der Substanz als zentrales Konzept der Substanzabhängigkeit und legt sechs Kriterien zur Diagnose von Abhängigkeit fest. Zwei der sechs Kriterien beziehen sich auf Entzugserscheinungen und Toleranzentwicklung, während die anderen vier als Ausdruck des Zustandes der Abhängigkeit angesehen werden können. Um Abhängigkeit nach diesem Schema diagnostizieren zu können, müssen mindestens drei Kriterien erfüllt sein. Das heißt, das selbst Entzugserscheinungen und Toleranzentwicklung nicht ausreichen würden, um Abhängigkeit diagnostizieren zu können, wenn keines der restlichen vier Kriterien erfüllt ist. Im Gegenteil ist es sogar möglich, Abhängigkeit in völliger Abwesenheit von Entzugssymptomen und Toleranzbildung zu diagnostizieren, wenn drei der restlichen vier Kriterien erfüllt sind.
Es ist sofern im Einklang mit der Definition, zu sagen, dass weder Entzugssymptome noch Toleranzbildung für die Diagnose von Abhängigkeit sowohl nötig als auch ausreichend sind. Die übertriebene Betonung darauf kann allerdings zu der irrigen Annahme führen, dass Entzugssymptome nicht mit Abhängigkeit zusammenhängen.
Ein Entzugszustand oder Entzugssyndrom ist aber ein notwendiges der drei Kriterien, welche von den sechs Kriterien erfüllt sein muss, um Abhängigkeit diagnostizieren zu können. In anderen Worten: wenn es Entzugssymptome gibt, ist ein Drittel der benötigten Kriterien zur Diagnose von Abhängigkeit erfüllt. Daher ist die Ansicht Entzugssymptome seien nicht mit Abhängigkeit verknüpft nicht mit den ICD-10 Diagnoserichtlinien zu vereinen.
SSRI sind ein Beispiel wie die konzeptionelle Verwirrung um Begrifflichkeiten die korrekte Meldung, Interpretation und Kommunikation von unerwünschten Arzneimittelwirkungen in Bezug auf Abhängigkeit beeinflussen kann. Um eine Assoziation mit Abhängigkeit zu vermeiden, benutzt eine wachsende Zahl von Forschern den Begriff "discontinuation syndrome" (Absetzsyndrom) statt des Begriffs Entzugssyndrom. Die Anzahl der Treffer für "discontinuation syndrome" bei der Suche in der internationalen medizinischen Literatur stieg relativ zum Begriff "withdrawal syndrome" (Entzugssyndrom), seitdem 1997 ein Symposium zum Thema Absetzsyndrom bei Antidepressiva abgehalten wurde. In der Tat wurden zu allen SSRI Abhängigkeitsmeldungen an das Uppsala Monitoring Centre über die gleichen Meldeverfahren für bereits auf dem Markt befindliche Medikamente gemacht, allerdings waren diese weitaus seltener als die Meldungen zu Entzugssyndromen. Das proportionale Verhältnis von Meldungen über Abhängigkeit zu Meldungen über Entzugserscheinungen variiert zwischen den einzelnen SSRI von 26% bei Fluoxetin zu 1% bei Venlafaxin (laut der weltweiten Datenbank des Uppsala Monitoring Centre über unerwünschten Arzneimittelwirkungen – Stand Juni 2002) (siehe untenstehende Tabelle).
Drei SSRI sind unter den Top 30 in der Liste der Medikamente bei denen jemals Meldungen über Abhängigkeit an die Uppsala Monitoring Centre Datenbank erging; insgesamt wurden bis Juni 2002 269 Meldungen (109 Fluoxetin, 91 Paroxetin, und 69 Sertralin) gemacht.
Referenzen
(1) WHO Expert Committee on Addiction-Producing Drugs. Thirteenth report.
Geneva, World Health Organization, 1964 (WHO Technical Report Series,
No. 273).
(2) The ICD-10 Classification of Mental and Behavioural Disorders. Clinical
descriptions and diagnostic guidelines. Geneva, World Health Organization,
1992.
(3) WHO Expert Committee on Drug Dependence. Twenty-eighth report. Geneva, World Health Organization, 1993 (WHO Technical Report Series, No. 836).